Datenschutzerklärung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) [Stand: Juni 2019]
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Im Folgenden informieren wir Sie über die Erhebung personenbezogener Daten als Mitglied in unserem Verein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie bzw. den/die Betroffene(n) persönlich beziehbar sind.
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO:
Förderverein der Holzhausenschule e.V.
c/o Holzhausenschule
Miquelallee 162
60323 Frankfurt a.M.
E-Mail: info@fv-hhs.de
Vorstand: Gabriella Kotsopoulou (Vorsitzende); Stefanie Jordan (stv. Vorsitzende), Dragiša Otašević (Schatzmeister), Vereinsregister Frankfurt a. M.: VR 11002
Aufgabe des Vereins
Der Förderverein der Holzhausenschule e.V. (nachfolgend auch „Förderverein“) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln mit der Auflage, sie ausschließlich und unmittelbar für die Zwecke der Erziehung und Volksbildung sowie der Völkerverständigung von Schülern der Holzhausenschule zu verwenden.
1. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
(1) Der Förderverein verarbeitet die in der Beitrittserklärung erhobenen sowie im Rahmen der Beitragszahlung oder bei Anmeldungen für Vereinsangebote und in sonstiger Weise an den Förderverein übermittelten personenbezogenen Daten für Zwecke der Mitgliederverwaltung, der Kommunikation innerhalb des Vereins und der Holzhausenschule, des Beitragseinzuges und der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften (bspw. Steuergesetze) – zu weiteren Einzelheiten siehe zudem unter 1. (3) unten).
(2) Die Erfüllung des satzungsmäßigen Vereinszwecks erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder des Fördervereins (und deren Kinder), Teilnehmern an Vereinsangeboten, auch wenn diese bzw. deren Eltern keine Mitglieder des Fördervereins sind, von Förderern/Spendern, Honorarkräften, ehrenamtlicher Unterstützer sowie Antragsteller für Leistungen. Unter diese personenbezogenen Daten fallen vornehmlich:
- Familienname, Vorname (ggf. Name des Kindes an der Schule und dessen Klasse/Hort)
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail Adresse
- Geburtsdatum
- Bankverbindung
- geleistete Zahlungen (z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden, bewilligte Förderungen)
- sowie vereinsbezogene Daten (z.B. Datum des Eintritts und des Austritts, Änderungen der Mitgliedschaft)
(3) Die vorgenannten Daten werden mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet, einschließlich der Verwaltung und Betreuung der Mitglieder, Prüfung und Bearbeitung von Förderanträgen, des Beitragseinzugs, der Spendenverwaltung, für vereinsbezogene Aktivitäten, Veranstaltungen und Aktionen, insbesondere Anmeldung, Buchung und Durchführung von Nachmittagsangeboten (AGs),einschließlich deren Bewerbung, Honorarabrechnung (Nachmittagsbetreuer) der Eigenwerbung und Außendarstellung (bspw. Fotos). (4) Bei dem Erwerb der Mitgliedschaft handelt es sich um einen Vertragsschluss zwischen dem Verein und dem aufzunehmenden Mitglied. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung dieses Vertrages und des daraus resultierenden Mitgliedsverhältnisses (Artikel 6 Absatz 1 b) DS-GVO), zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Artikel 6 Absatz 1 c) DS-GVO) und zur Wahrung der berechtigten Interessen des Fördervereins (Artikel 6 Absatz 1 f) DS-GVO). Berechtigt in diesem Sinne ist das Interesse des Fördervereins, seine Mitglieder miteinander zu vernetzen und gegebenenfalls Informationen zu erstellen oder eigene Veranstaltungen zu bewerben. Sofern eine entsprechende Einwilligungserklärung vorliegt, erfolgt die Nutzung auch auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-GVO.
2. Weitergabe von personenbezogenen Daten
(1) Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt in der Regel nicht, ausgenommen sind vor allem Datenübermittlungen an die Holzhausenschule, Banken (zB im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens), an Betreuer von Nachmittagsangeboten/AG’s (bspw. Fußball, Tanzen, Englisch…) sowie ehrenamtliche Unterstützer einzig zur Verfolgung der satzungsmäßige Vereinsaufgaben. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte für Werbezwecke und -angebote findet nicht statt.
(2) Personenbezogene Daten werden – zum Teil – auf Servern bzw. Clouds von ITServiceprovidern gespeichert. Dabei wird darauf geachtet, dass sämtliche personenbezogene Daten auf Servern/Clouds in der Bundesrepublik Deutschland gespeichert werden. Hierbei handelt es sich um einen weisungsgebundenen Dienstleister, der gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet ist und die Daten nicht zu einem anderen Zweck verwenden darf. Auf die Einhaltung der datenschutz- und datensicherheitsrechtlicher wirkt der Förderverein nach besten Kräften hin, kann jedoch bei der Einschaltung von Drittanbieter insoweit keine Garantie abgeben.
(3) Falls im Einzelfall andere Stellen (z.B. Behörden oder Gerichte) Informationen über betroffene Personen anfordern, dürfen diese ohne deren Einwilligung nur herausgegeben werden, wenn hierfür eine gesetzliche Verpflichtung oder ein die Weitergabe rechtfertigendes legitimes Interesse besteht und die Identität des Anfragenden zweifelsfrei feststeht.
3. Löschung
(1) Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß datenschutzrechtlicher Vorgaben grundsätzlich nur solange, wie für die genannten Zwecke erforderlich. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden diese Daten grundsätzlich gelöscht. Dies gilt nicht für an den Förderverein gesendete E-Mails und darin enthaltene Daten, die routinemäßig archiviert und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert werden.
(2) Bestehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen, die für den Förderverein verbindlich sind, so werden personenbezogene Daten für deren Dauer gespeichert. Eine längere Aufbewahrung kann auch für Zwecke der Rechtsverfolgung und verteidigung erforderlich und zulässig sein. Die entsprechenden Daten werden anschließend gelöscht.
4. Rechte betroffener Personen
(1) Jeder betroffenen Person stehen gegen den Förderverein die in den Artikeln 15 bis 21 DS-GVO genannten Rechte zu. Diese Rechte umfassen das:
- Auskunftsrecht, Art. 15 DS-GVO
- Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO
- Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Art. 17 DS-GVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO
- Widerspruchsrecht, Art. 21 und 22 DS-GVO
Der Nutzung der Daten für Zwecke der Direktwerbung können Sie jederzeit widersprechen; der Nutzung der Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO können Sie aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen.